AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH

Stand: August 2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil der Verträge der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH (im Folgenden: „Ratskeller“) mit den Bestellern, wenn und soweit zwischen dem Ratskeller und den Bestellern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist.


1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Besteller und dem Ratskeller kommt zustande, wenn der Ratskeller schriftlich, per Telefax oder per E-Mail sein Einverständnis erklärt.
Soll auf Seiten des Bestellers ein Dritter gegenüber dem Ratskeller verpflichtet werden, ist die Stellvertretung vor Vertragsabschluss offenzulegen und nachzuweisen.


2. Leistungen und Preise / Änderungen der Teilnehmerzahl

Der Ratskeller erbringt die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Preisen, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Ändert sich die Umsatzsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, wird der Preis entsprechend angepasst.

Der Besteller verpflichtet sich, Änderungen der Teilnehmerzahl unverzüglich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitzuteilen.


3. Erhöhung der Teilnehmerzahl

Erhöht sich die Teilnehmerzahl, erhält der Ratskeller je zusätzlichem Teilnehmer ein zusätzliches Entgelt auf Grundlage des vereinbarten Preises.


4. Reduzierung der Teilnehmerzahl

  • Bis 7 Tage vorher: Reduzierung um 50 % des auf den fehlenden Teilnehmer entfallenden Preises.

  • Bis 2 Tage vorher: Reduzierung um 25 % pro fehlendem Teilnehmer.

  • Kürzer als 2 Tage vorher oder ohne Information: Keine Preisreduzierung.

Der Ratskeller ist berechtigt, bei geringerer Teilnehmerzahl einen anderen geeigneten Raum zuzuweisen. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Der Ratskeller kann Räume auch mit anderen Gästen gemeinsam nutzen.


5. Rücktritt (Stornierung)

  • Bis 28 Tage vorher: Kostenfrei.

  • 27–14 Tage vorher: 25 % des vereinbarten Preises.

  • 13–7 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Preises.

  • 6–4 Tage vorher: 70 % des vereinbarten Preises.

  • 3–1 Tag vorher: 90 % des vereinbarten Preises.

  • Am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Preises.

Der Besteller kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Fälligkeit und Zahlung / Verzug

Zahlungen sind mit Durchführung der Veranstaltung fällig.
Ab 14 Tagen nach Rechnungsstellung kann der Ratskeller Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.
Der Ratskeller kann die Leistung verweigern, solange der Besteller nicht zahlt.


7. Informationspflichten des Bestellers

Der Besteller muss den Ratskeller über den Anlass der Veranstaltung informieren.
Bei gewerblichen oder politischen Veranstaltungen sind die Inhalte (Produkte/Leistungen, politische Ausrichtung) anzugeben.
Unterlassene oder falsche Angaben berechtigen den Ratskeller zum Rücktritt und Schadensersatz; Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.


8. Haftung

  • Ratskeller: Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften; sonst nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Besteller: Haftet für eigenes Verschulden und das der Teilnehmer; gesamtschuldnerische Haftung bei durch Teilnehmer verursachten Schäden.


9. Leistungen Dritter

Der Ratskeller darf Dritte für technische Leistungen beauftragen.
Änderungen oder Bedienung dieser Einrichtungen durch den Besteller/Teilnehmer sind unzulässig.
Schäden durch unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Bestellers.


10. Mitgebrachte Sachen

  • Veränderungen der Räume (Dekoration, Möbel etc.) nur mit Zustimmung des Ratskellers.

  • Alle eingebrachten Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen.

  • Auf-/Abbau und Transport erfolgen auf eigenes Risiko.

  • Mitgebrachte Speisen/Getränke nur mit Zustimmung erlaubt; keine Verwahrungspflicht des Ratskellers.


11. Technische Einrichtungen/Anschlüsse

Haftung für Funktionsstörungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eigene Geräte dürfen nur angeschlossen werden, wenn keine Schäden zu erwarten sind.
Der Besteller sorgt für fachgerechte Bedienung.


12. Besondere Regelungen für Caterings

  • Besichtigung des Veranstaltungsortes mind. 1 Woche vorher ermöglichen.

  • Leistungen am vereinbarten Ort/Zeit entgegennehmen.

  • Speisen sind zum sofortigen Verzehr bestimmt; keine Haftung bei unsachgemäßer Lagerung.

  • Überlassene Gegenstände pfleglich behandeln und vollständig zurückgeben.

  • Abholung ermöglichen oder sichere Verwahrung sicherstellen; Mehraufwand ist zu vergüten.


13. Werbung

Namen/Marken des Ratskellers nur mit vorheriger Zustimmung verwenden (Ausnahme: private Zwecke).
Film-/Tonaufnahmen über den privaten Gebrauch hinaus nur mit Zustimmung.


14. Behördliche Genehmigungen / GEMA

Erforderliche Genehmigungen und GEMA-Anmeldungen liegen in der Verantwortung des Bestellers.


15. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Leipzig.


16. Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH
Lotterstraße 1, 04109 Leipzig
USt-ID: DE 158018449 | StNr.: 231 117/000/79
Amtsgericht Leipzig HRB 822
Geschäftsführer: Ingo Winkler, Jan Woithon
Sitz der Gesellschaft: Leipzig

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